Beratungsförderung für Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe.
Antragsberechtigung
Einen Zuschuss zu den Kosten, die durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen, können Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe erhalten, wenn sie
- seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen
- weniger als 250 Personen beschäftigen
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Anforderung an die Beratung
Unterstützt werden konzeptionelle Beratungsleistungen, d. h. Beratungen, die dem Unternehmer eine Entscheidungshilfe bietet.
Die vom AUDITORIUM südwestfalen durchgeführten Beratungsleistungen orientieren sich an diesen von dem BAFA vorgeschriebenen Inhalten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den vom Unternehmer für die Beratung in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Der Unternehmer kann einen Zuschuss für mehrere Beratungen erhalten, sofern sich diese Beratungen inhaltlich voneinander unterscheiden.
Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, Beratungen so oft bezuschusst zu bekommen, wie die einzelnen Zuschussbeträge in der Summe den Betrag von 3.000,- Euro nicht überschreiten. Mehrere Beratungen können mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000,- Euro gefördert werden.
Weitere Informationen zu einer Förderung von Unternehmensberatungen finden Sie unter www.beratungsfoerderung.info



