Deutsche Rentenversicherung Bund
Ziele
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.
Wer wird gefödert?
Leistungen werden erbracht bei:
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren,
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
- Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich ist oder ein Anspruch auf große Witwen- bzw. Witwerrente besteht.
Was wird erstattet?
- Lehrgangskosten
- Unterkunft und Verpflegung bei notwendigen auswärtiger Unterbringung
- Lernmittel und Prüfungsgebühren
- Reisekosten



