Inhouse-Veranstaltungen
Alle Fachinstitute bemühen sich, bestmöglichst den Interessen unserer Kunden gerecht zu werden. Dazu gehört u. a., dass die Organisation aller Fachinstitute im hohen Maße flexible Möglichkeiten zulässt. U. a. führen wir wunschgemäß an jedem Ort in der Bundesrepublik Bildungsmaßnahmen (Fort- und Weiterbildungen) durch. Seminarorte und -zeiten bestimmen daher unsere Kunden. Voraussetzung ist lediglich, dass die von uns durchzuführende Bildungsveranstaltung in unserem Unternehmensinteresse wirtschaftlich ist.
Wir verfügen über einen eingespielten Stamm von DozentInnen, die an jedem Tag der Woche Seminare oder Beratungen durchzuführen bereit sind.
Wenn nötig, stellen wir für jede Veranstaltung auch die erforderlichen Medien zur Verfügung.
Gerade Inhouse-Veranstaltungen sind für uns von großem Interesse, weil wir im starken Maße an Praxisorientiertheit für unsere Kunden interessiert sind und dezentrale Bildungsveranstaltungen mit MitarbeiterInnen aus verschiedenen Unternehmen zwangsläufig weniger Praxis für ein einzelnes Unternehmen zulassen.
Wir können unseren Kunden insofern auch große Vorteile bieten, als dass wir insbesondere auch bei zertifzierten und zur öffentlichen Förderung zugelassenen Weiterbildungen (AZWV) die Seminarinhalte und deren Umfang an den Bedürfnissen des Unternehmens ausrichten können. Unser Kunde ist daher nicht an standardisierte Bildungsmaßnahmen gebunden, sondern kann mit uns ein Bildungspaket speziell für sein Unternehmen zuschneiden.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein indivuduelles Angebot für Ihr Unternehmen. Melden Sie sich über unser Kontaktformular.
Fördermöglichkeiten
Es ist auf für Inhouse-Schulungen möglich, Bildungsschecks zu erhalten. Diese Bildungsschecks können direkt von den Betrieben beantragt werden. Gefördert wird der Bildungsscheck NRW aus den Mitteln des Europäischen Sozialfond ESF.
Voraussetzungen?
Der Betrieb darf höchstens 250 Mitarbeiter beschäftigen. Die Inhouse-Schulung darf keine Pflicht-Fortbildung sein, sondern muss zusätzlich erfolgen.
Wie kann gefördert werden?
Wenden Sie sich an das AUDITORIUM südwestfalen, oder direkt an eine der 200 Beratungsstellen in NRW. Welche Beratungsstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie auch unter www.bildungsscheck.nrw.de. Nach einer Beratung bei diesen Beratungsstellen erhalten Sie dann Ihren Bildungsscheck.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 50 % der Gebüren, höchstens 500,- €.
Was ist bei der Einlösung des Bildungsschecks zu beachten?
Die vertragliche Vereinbarung mit dem AUDITORIUM südwestfalen darf erst nach Erhalt des Bildungsschecks (aber innerhalb der Gültigkeitsdauer) erfolgen. Das Vertragsdatum darf nicht älter sein als das Ausstelungsdatum des Bildungsschecks, da sonst die Gülitgkeit des Bildungsschecks verfällt.



