Zugelassen nach den meisten Freistellungsgesetzen der einzelnen Bundesländer
Da das Qualitätsmanagementsystem unseres Unternehmens in verschiedener Hinsicht zertifiziert ist, können wir unsere Bildungsangebote auch nach den landesrechtlichen Freistellungsgesetzen zwecks Anerkennung von Bildungsurlaub etc. zulassen. Soweit der Verwaltungsaufwand den Nutzen unserer Kunden rechtfertigt, tun wir das.



