Zulassung der Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III



Im Februar 2007 wurden erstmalig 8 Weiterbildungsmaßnahmen des AUDITORIUM südwestfalen durch den TÜV Rheinland für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 85 SGB III, § 9 AZWV zugelassen.

Mit Stand Februar 2012 sind insgesamt 54 Bildungsmaßnahmen zugelassen.

 

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