Zulassung der Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III
Im Februar 2007 wurden erstmalig 8 Weiterbildungsmaßnahmen des AUDITORIUM südwestfalen durch den TÜV Rheinland für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 85 SGB III, § 9 AZWV zugelassen.
Mit Stand Februar 2012 sind insgesamt 54 Bildungsmaßnahmen zugelassen.



