
Behandlungspflege für Fachkräfte – Auffrischung
In diesem Studiengang werden alle wichtigen Themen der medizinischen Behandlungspflege behandelt. Der Lehrgang ist geeignet für alle Pflegefachkräfte, die als Berufsrückkehrer den Seminarstoff wiederholen wollen.

Fachkenntnisse für Schwestern- und Pflegediensthelfer/innen
Der/Die Teilnehmer/in soll durch die 2-modulige Weiterbildung "Fachkenntnisse für Schwestern- und Pflegediensthelfer/innen" befähigt werden, in einem ambulanten Dienst auch ohne Fachkraftausbildung im medizinisch-pflegerischen Bereich bestimmte Tätigkeiten ausführen zu dürfen.

Fachkenntnisse in Pneumologie
Der Studiengang soll Kenntnisse über pneumologische Krankheisbilder sichern und vertiefen. Zudem sollen notwendige pflegerische Aspekte besprochen werden.

Fachkraft in der Behandlungspflege
In dieser 3-moduligen Weiterbildung werden alle wichtigen Themen der medizinischen Behandlungspflege behandelt. Der Lehrgang ist geeignet für alle Pflegefachkräfte, die als Berufsrückkehrer den Seminarstoff wiederholen wollen und darüber hinaus für all diejenigen Mitarbeiter, die als berufstätige Quereinsteiger im Bereich erstmalig qualifiziert werden sollen.

Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie und Hygiene
In der Weiterbildung "Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie und Hygiene" werden allen TeilnehmerInnen, auch beruflichen QuereinsteigerInnen, die zukünftig in der Pflege arbeiten wollen, medizinische Fachkenntnisse vermittelt. Der Lehrgang soll trotz der Kürze medizinisch – pflegerische Kenntnisse (auch einschließlich Krankheitslehre und Krankenbeobachtung) so vermitteln, dass der/die Teilnehmende eine Basis hat, um zukünftig mit verschiedensten Krankheitsbildern besser umgehen zu können. Es können durchaus auch berufliche Rückkehrer, die bereits ein Pflegeexamen haben, an dieser Weiterbildung teilnehmen.

Grundlagen der "Deligierbaren Behandlungspflege" für Schwesternhelfer/innen
Der/Die Teilnehmer/in soll durch die Weiterbildung "Grundlagen der "Deligierbaren Behandlungspflege" für Schwesternhelfer/innen" befähigt werden, in einem ambulanten Dienst auch ohne Fachkraftausbildung im medizinisch-pflegerischen Bereich bestimmte Tätigkeiten ausführen zu dürfen.