Förderprogramme des Bundes
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundes.
Ziel des Förderprogramms
- Finanzielle Unterstützung der beruflichen Aufstiegsfortbildung von Fachkräften.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- In den Gesundheits- und Pflegeberufen Fortbildungen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder wenn ein Bundesland eine Fortbildung öffentlich-rechtlich geregelt hat. Sollte ein Bundesland keine Regelungen zu einem Abschlussziel haben, muss die Fortbildung im inhaltlichen und wesentlichen einer Fortbildungsregelung eines anderen Bundeslandes entsprechen.
- Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Ausnahme: anerkannter Fernstudien-Lehrgang), bei Maßnahmeabschnitten ist die Gesamtdauer aller Abschnitte maßgebend.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Es gibt einen Zuschuss in Höhe von 30,5 % zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Der Rest wird per zinsgünstigem Darlehen gewährt.
Wer wird gefördert?
- Alle Personen, sobald sie eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben (Fachkräfte).
Weitergehende Informationen
- Bundesministerium für Bildung und Forschung: aufstiegs-bafoeg.de/ Tel.: 0800 6223634
- Auf dieser Seite http://www.aufstiegs-bafoeg.info/de/102.php finden Sie Ihre Ansprechpartner. I. d. R. handelt es sich hierbei um kommunale Ämter für Ausbildungsförderung.
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Unsere Studiengänge zur Pflegedienstleitung und Heim- / Einrichtungsleitung sind nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz staatlich anerkannt. Das gilt zunächst für die Präsenzstudiengänge. Aber auch die entsprechenden Fernstudiengänge sind von der Staatlichen Zentralstelle für den Fernunterricht nach der o.a. Rechtsvorschrift zugelassen und damit Aufstiegs-BaföG fähig.
- Unser Stationsleitungslehrgang für die Krankenhausversorgung, den wir nach der Richtlinie der Deutschen Krankenhausgesellschaft durchführen, ermöglicht den Erhalt von Aufstiegs -BAföG, obwohl die reine Präsenzzeit im Unterricht nur 360 Stunden umfasst. Dieser Lehrgang ist seitens der staatlichen Zentralstelle für das Fernunterrichtswesen als Fernstudium zugelassen. Für diesen Lehrgang können Sie daher i. d. R. problemlos Aufstiegs -BAföG erhalten.
Ziel des Förderprogramms
- Personen, die im Gesundheitsberuf einen besonders guten Ausbildungsabschluss erreicht haben, bzgl. beruflicher Fort- und Weiterbildungen zu fördern.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Maßnahmen, die zum Erwerb fachbezogener und beruflicher Qualifikationen/Kompetenzen dienen.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Der/die TeilnehmerIn kann max. 6.000,00 € an Förderung erhalten. Der Eigenanteil des/der TeilnehmersIn beträgt 10%.
Wer wird gefördert?
- Sie müssen jünger als 25 Jahre alt sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten (z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr- oder Zivildienst) können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
- Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden oder Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit.
- Sie haben ihre Prüfung in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen mit besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Weitergehende Informationen
- Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) www.sbb-stipendien.de
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Mehrere TeilnehmerInnen unserer Weiterbildungen, speziell Heim- und/oder Pflegedienstleitungen, haben bereits Begabtenförderung erhalten.
Ziel des Förderprogramms
- Ziel ist es, die berufliche Weiterbildung zu fördern, insbesondere für Personen mit niedrigem Einkommen
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Es werden alle Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, soweit sie dem beruflichen Werdegang des Teilnehmers dienlich sind. I. d. R. wird erwartet, dass die Bildungsmaßnahme zertifiziert ist und der Bildungsträger ein Qualitätsmanagement-Sicherungssystem nachweisen kann.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten übernommen, maximal jedoch 500 €. Der Prämiengutschein kann alle 2 Jahre ausgestellt werden.
Wer wird gefördert?
- Es werden alle Erwerbstätigen mit einer durchschnittlichen Beschäftigungsdauer von mindestens 15 Wochenstunden gefördert.
- Wenn deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000,00 € bei Alleinstehen- den sowie 40.000,00 € bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt.
- Auch Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten.
Weitergehende Informationen
- Bundesministerium für Bildung und Forschung: bildungspraemie.info Tel.: 0800 2623 000
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Alle unsere Weiterbildungen sind zertifiziert.
- Wir können als Bildungsträger ein Qualitätsmanagement-Sicherungssystem
Ziel des Förderprogramms
- Beseitigung oder Milderung von Schwierigkeiten, die auf Grund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Grundsätzlich alle beruflichen Bildungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildung), die dem o. a. Ziel dienen.
- d. R. nur Bildungsmaßnahmen, die nach AZAV zertifiziert sind.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Die Kostenübernahme (für z. B. Lehrgang, Fahrt, Unterbringung, Kinderbetreuung) wird individuell festgelegt.
Wer wird gefördert?
- Personen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter bzw. wieder teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind.
Weitergehende Informationen
- Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Das Unternehmen und alle Weiterbildungen des AUDITORIUM südwestfalen sind nach AZAV zugelassen.
Ziele des Förderprogramms
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen helfen, Sie trotz Erkrankung oder Behinderung möglichst dauerhaft ins Berufsleben einzugliedern, um eine vorzeitige Rente zu vermeiden.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Grundsätzlich alle Bildungsmaßnahmen, die dem o. a. Zweck entsprechen.
- d. R. können es nur Bildungsmaßnahmen sein, deren Bildungsträger ein Qualitätsmanagement-System nachweist.
In welchem Umfang wird gefördert?
In der Regel werden erstattet:
- Lehrgangskosten
- Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung
- Lernmittel und Prüfungsgebühren
- Reisekosten
Wer wird gefördert?
Personen werden gefördert bei
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren
- Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich ist oder
- Ein Anspruch auf große Witwen- bzw. Witwerrente besteht.
Weitergehende Informationen
- Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de Auf dieser Website finden Sie auch die Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Tel.: 0800 1000 48070
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Mehrere TeilnehmerInnen haben bereits an Weiterbildungen des AUDITORIUM südwestfalen unter Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung teilgenommen.
Ziel des Förderprogramms
- Alle (sozialversicherungspflichtig) Beschäftigten und deren Arbeitgeber für Bildungsmaßnahmen zu motivieren.
- Dabei werden die älteren ArbeitnehmerInnen (ab 45 Jahren) sowie die geringqualifizierten ArbeitnehmerInnen im Rahmen des Ermessens besonders gefördert.
- Ab 01.04.2012 steht die Förderung im Ermessen der Behörde jedem Mitarbeiter
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
Es werden alle Weiterbildungen gefördert, die
- Für den Arbeitsmarkt wertvolle Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
- Zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
- Zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
- Der Bildungsträger muss nach AZAV – ebenso wie die Bildungsmaßnahme – zertifiziert sein und ein Qualitätsmanagement-Sicherungssystem nachweisen
Wer wird gefördert?
- Mitarbeiter in Unternehmen (unabhängig von der Betriebsgröße), die nicht über eine dreijährige Berufsausbildung verfügen bzw. mehr als vier Jahre in an- oder ungelernter Tätigkeit sind oder
- Alle Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ab dem 45. Lebensalter in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern oder
- Alle Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer unter 45 Jahren in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Den Mitarbeitern ohne die dreijährige Berufsausbildung bzw. denen, die mehr als vier Jahre in an- oder ungelernter Tätigkeit sind, können die gesamte Lehrgangskosten erstattet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Zuschüsse (Arbeitsentgeltzuschuss oder Zuschuss zu übrigen Weiterbildungskosten, wie z. B. Fahr-, Kinderbetreuungskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung) gewährt werden.
- Den Arbeitnehmern ab dem Lebensalter in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern können Lehrgangskosten bis zu 75% erstattet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die anteilige Erstattung der zusätzlich entstehenden Fahr-, Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung erfolgen.
- Den Arbeitnehmern unter 45 Jahren in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern können Lehrgangskosten bis zu 50% erstattet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die anteilige Erstattung der zusätzlich entstehenden Fahr-, Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung erfolgen.
- Wir können nur raten, wegen jedem Bildungsbedarf die Agentur für Arbeit um eine Kostenübernahmen zu bitten.
Weitergehende Informationen
- Bundesagentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de