Förderprogramme für Mecklenburg-Vorpommern

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Bildungsscheck

Ziel des Förderprogramms

  • Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme muss von einer Weiterbildungseinrichtung durchgeführt werden, die über die staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern verfügt.

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Bis zu 50 % der Lehrgangskosten je Beschäftigen, maximal 3.000 €
  • Bis zu 75 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-Minimis-Verordnung erfüllt sind

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Weitergehende Informationen

  • Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern
  • weiterbildung-mv.de
  • : 0385 64682-12

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Das AUDITORIUM südwestfalen hat viele Teilnehmer, die einen Bildungsscheck eingelöst haben.
Bildungsurlaub

Ziel des Förderprogramms

  • Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
  • Politisch und berufliche Weiterbildungen, Ehrenamtsschulungen
  • Mindestdauer: 3 Tage im Block oder in Intervallen, pro Tag 6 Zeitstunden

In welchem Umfang wird gefördert?

  • 5 Tage im Jahr
  • Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen
  • Auszubildende (keine berufliche Weiterbildung)
  • Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Beamte (keine berufliche Weiterbildung)

Wer ist Ansprechpartner?