Arbeitsrecht
Das Seminar Arbeitsrecht befasst sich mit allen arbeitsrechtlich wesentlichen Themen für die Aufgaben der mittleren und oberen Führungsebene. Dazu zählen u.a. der rechtswirksame Abschluss eines Arbeitsvertrages, die Vereinbarung von Befristungen, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die Gewährung von Urlaub, die Zulässigkeit von Nebentätigkeiten, der Schutz von MitarbeiterInnen in bestimmten Lebenssituationen, die Reichweite des Direktionsrechtes des Arbeitgebers u.v.m..
Betreuungs- und Unterbringungsrecht
Das Seminar Betreuungs- und Unterbringungsrecht vermittelt umfassende Kenntnisse über die Voraussetzungen zur Bestellung eines Betreuers, sowie dessen Aufgaben, Rechte und Pflichten. Die rechtlichen Auswirkungen einer Betreuung für den Betreuten selbst sind ein Schwerpunkt des Seminars. Thematisiert werden auch die Voraussetzungen für eine wirksame Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung.
Haftungsrecht
Im Seminar Haftungsrecht wird erklärt, wer als Teil einer Organisation für welches Fehlverhalten haften könnte. Dabei geht es zwar auch um strafrechtliche Verstöße, vor allem aber um vertragliche Haftungsfälle. Stichworte wie „Delegationsverantwortung“, „Gesamtschuldnerische Haftung“, „Organisationsverschulden“, „Aufsichtspflichtverletzung“, „Delegation ärztlicher Maßnahmen auf Pflegekräfte“ sollen einen Hinweis auf die Seminarinhalte liefern.
Heimrecht
Das Seminar Heimrecht thematisiert zunächst, warum und welche Rechtsvorschriften in der Vergangenheit die Organisation einer Heimeinrichtung beeinflusst haben. Danach wird schwerpunkmäßig über die bundesweit, d.h., in jedem Bundesland gleichermaßen gültigen Rechtsvorschriften, speziell zum „Heim- und Betreuungsvertrag“ gesprochen. Der zweite Schwerpunkt liegt in den, für das jeweilige Bundesland individuell geltenden Rechtsbereichen, die durch landesspezifische „Wohn- und Teilhabegesetze“ geregelt worden sind.
Sozialrecht
Das Seminar Sozialrecht vermittelt Grundlagenkenntnisse zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung und deren Aufgaben und Leistungen. Ein Schwerpunkt im Pflegeversicherungsrecht erklärt wichtige Details zu Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade und damit zu Leistungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.