Förderprogramme für Thüringen

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Weiterbildungsscheck

Ziel des Förderprogramms

  • Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zur individuellen Qualifizierung von Beschäftigten und Selbstständigen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Weiterbildungen die von geeigneten Weiterbildungsträgern angeboten werden und Kenntnisse, Fähigkeiten oder praktische Fertigkeiten für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten vermitteln.

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Personen mit einem Jahreseinkommen zwischen 20.000 € und 40.000 € bzw. bei Veranlagten zwischen 40.000 € und 80.000 € können den Weiterbildungsscheck beantragen
  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt 500 € je Weiterbildungsscheck
  • Der Weiterbildungsscheck kann einmal in zwei Kalenderjahren beantragt werden

Wer wird gefördert?

  • Alle sozialversicherten Beschäftigten kleiner und mittelständiger Unternehmen
  • Selbstständige

Weitergehende Informationen

  • Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen
  • gfaw-thueringen.de
  • : 0361 2223-0

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.
Bildungsfreistellung

Ziel des Förderprogramms

  • Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
  • Politische und berufliche Weiterbildung, Ehrenamtsschulungen

In welchem Umfang wird gefördert?

  • 5 Tage pro Jahr, für Auszubildende 3 Tage
  • Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen
  • Auszubildende
  • Beamte und Richter

Wer ist Ansprechpartner?

  • Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
  • thueringen.de