Pflegefachliche Unterstützung im Einstufungsmanagement

 

Das AUDITORIUM südwestfalen hat sich mit seinen Fachinstituten und in Kooperation mit Rechtsanwälten darauf spezialisiert, Pflegeeinrichtungen und deren Kunden umfassend bei der richtigen Einstufung in Pflegegrade zu unterstützen.

 

Wir erstellen mit Ihnen ein Konzept zur Begleitung und Umsetzung der richtigen Pflegegrade. Dazu zählen Aspekte wie:

  • Wirksame Bevollmächtigung der Einrichtung durch den Pflegebedürftigen für alle erforderlichen Tätigkeiten gegenüber Pflegekassen zu Beginn der Vertragsverhältnisses oder später.
  • Umsetzungen der zu erfüllenden Dokumentationsanforderungen zum Nachweis eines Pflegegrades.
  • Die pflegefachliche Begleitung bei der Geltendmachung aller Ansprüche einer Pflegeeinrichtung im Zusammenhang mit der Begutachtung gegen Pflegebedürftige und Pflegekassen.
  • Die pflegefachliche Begleitung bei einem Klageverfahren gegen den Pflegebedürftigen (Vergütungsklage).
  • Die pflegefachliche Begleitung bei einem Klageverfahren gegen die Pflegekasse (Einstufungsklage).
  • Schulung der erforderlichen Fachkenntnisse der MitarbeiterInnen, die in Pflege und Betreuung entscheidend mitwirken Gerontopsychiatrische Pflegefachkraft.

 

Wir verfügen im Unternehmen über MitarbeiterInnen, die auf Basis der aktuellen Begutachtungs-Richtlinie mit Ihnen fachlich ein Begutachtungsverfahren begleiten bzw. deren Ergebnis prüfen können.

Unsere MitarbeiterInnen unterstützen die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte bei der inhaltlichen Begründung der geltend gemachten Ansprüche.

 

Sie wissen, dass das Pflegestärkungsgesetz für viele Einrichtungen dauerhaft ein Minus bei den zu erzielenden Einnahmen bedeuten wird. Nur so ist gesamtgesellschaftlich bei der demographischen Entwicklung die Pflege zu finanzieren. Wenn die PatientInnen / BewohnerInnen, die nach der alten Begutachtungs-Richtlinie über eine hohe Pflegestufe verfügen, verstorben sind, ist zu erwarten, dass bei Neueinstufungen in Pflegegrade die Bandagen der Pflegekassen zur Reduzierung der Ausgaben enger geschnürt werden. Erwartungsgemäß werden bei gleicher Hilfeleistung die Einnahmen sinken. Nur die Einrichtungen, die sich konzeptionell im Hinblick auf Pflegeeinstufungen gut und konkurrierend zu anderen Einrichtungen aufstellen, haben die Chance, ihre Einnahmen zu sichern und ggfs. zu erhöhen.

Seit dem Pflegestärkungsgesetz besteht daher für alle Pflegeeinrichtungen ein Grund, sich bzgl. der Einstufung in Pfleggrade umfassend neu aufzustellen.

 

Gerne führen wir mit Ihnen über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit ein persönliches Gespräch.