Unser Unternehmen
Präsenzunterricht
Fernstudium
Inhouse-Schulungen
Förderung/Standorte
WeGebAU
Qualitätsnachweise
Downloads
Kontakt & Impressum
|

Das AUDITORIUM südwestfalen nutzt die Räumlichkeiten verschiedenster Träger. Dabei wird auf eine
günstige verkehrsmäßige Anbindung geachtet. Normalerweise sind die Seminarräume von den
Autobahnabfahrten innerhalb von 10 Minuten mit dem PKW erreichbar.
An diesen Seminarorten führen wir neben Intensivseminaren, Vorträgen und
Informationsveranstaltungen Regel-Weiterbildungen durch:
Bochum
Frankfurt/Darmstadt
Fulda
Gießen/Alsfeld
Goch
Iserlohn/Hagen
| Koblenz
Köln
Meschede
Münster
Siegen
Trier
|
|
|
|
Darüber hinaus führen wir Veranstaltungen, insbesondere auch nachhaltige und umfangreiche
Weiterbildungen an jedem Ort durch, wenn die erforderliche Teilnehmer-Zahl erreicht wird.
STAATLICHE ANERKENNUNG UND QUALITÄT ALS GRUNDLAGE FÜR ÖFFENTLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Qualitätsmanagementsystem des AUDITORIUM südwestfalen
Im Februar 2007 wurde das AUDITORIUM südwestfalen vom TÜV Rheinland nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert
(Zertifikats-Registrier-Nummer: 01100071211)
Fernstudiengänge zur Pflegedienstleitung und Heimleitung
Im Dezember 2004 wurden seitens der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln (Bundesbehörde) die Weiterbildungen zur Pflegedienstleitung und Heimleitung zugelassen
(Zulassungs-Nr.: 615104)
Trägerzulassung für die Förderung von beruflichen Bildungsmaßnahmen
Im Februar 2007 wurde dem AUDITORIUM südwestfalen durch den TÜV Rheinland die Trägerzulassung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 84 SGB III, §§ 7, 8 AZWV zuerkannt
(Zertifikats-Registrier-Nummer: 0160000235)
Zulassung der Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III
Im Februar 2007 wurden folgende Weiterbildungsmaßnahmen des AUDITORIUM südwestfalen durch den TÜV Rheinland für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 85 SGB III, § 9 AZWV zugelassen:
Heimleitung
Pflegedienstleitung
Wohnbereichsleitung
Qualitätsmanagement (Qualitätsbeauftragte/r)
Sozialbetriebsmanagement-Grundlagen und -Vertiefung
Gerontopsychiatrische Fachkenntnisse
Pflegemanagement-Grundlagen
(Zertifikats-Registrier-Nummer: 0160100386/1-8)
ÜBERSICHT ÜBER DIE FÖRDERUNG VON BILDUNGSMAßNAHMEN
BEIM AUDITORIUM SÜDWESTFALEN
Deutsche Rentenversicherung Bund
Förderung gilt für alle Weiterbildungen
Reha-Maßnahmen
Durch die Deutsche Rentenversicherung Bund haben bereits viele Teilnehmer des AUDITORIUM südwestfalen ihre Weiterbildung gefördert erhalten
Bundesagentur für Arbeit
Förderung gilt für alle Weiterbildungen
Umschulungsmaßnahmen
Reha-Maßnahmen
Programm Wegebau für ältere und gering qualifizierte Mitarbeiter
Beim AUDITORIUM südwestfalen haben schon viele Teilnehmer die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen
Bildungsschecks in NRW
Bildungsschecks können für jedes Modul einer Weiterbildung und für jede Fortbildung beantragt werden
Bei Vergabe an Privatpersonen muss diese oder ihr Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen seinen Sitz haben
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 50 % der Kosten, ab 01.06.2007 maximal aber jedoch 500,00 €
Informationen zum Bildungsscheck und dessen Vergabe unter www.bildungsscheck.nrw.de
Qualifizierungsscheck (Hessen)
Für Mitarbeiter ohne Berufsabschluss oder älter als 45 Jahre
50% der Kosten, maximal 500,00 €
Verein des AUDITORIUM südwestfalen
Förderung gilt für alle Weiterbildungen, abhängig nach
Alter
Dauer der Berufstätigkeit
Einkommen
(Genaueres erfahren Sie über unsere Geschäftsstelle)
DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND
TEILHABE AM ARBEITSLEBEN
BERUFLICHE ANPASSUNG, AUSBILDUNG UND WEITERBILDUNG
Ziele
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.
Wer wird gefördert?
Leistungen werden erbracht bei
Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren,
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich ist oder
ein Anspruch auf große Witwen- bzw. Witwerrente besteht.
Was wird erstattet?
Lehrgangskosten
Unterkunft und Verpflegung bei notwendigen auswärtiger Unterbringung
Lernmittel und Prüfungsgebühren
Reisekosten
AGENTUR FÜR ARBEIT
WEITERBILDUNGSKOSTEN FÜR GERINGQUALIFIZIERTE BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER
(TEIL DES FÖRDERPROGRAMMS WEGEBAU 2007)
Ziele
Unterstützt werden soll die berufliche Qualifizierung von ungelernten Arbeitnehmern, für die dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt wird. Hierdurch soll drohendem Facharbeitermangel entgegen gewirkt und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer verbessert werden.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer in an- oder ungelernter Tätigkeit, die
im pflegerischen Bereich keinen Berufsabschluss eines/r Examinierten besitzen (damit auch gefördert: Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer) oder
über einen Berufsabschluss aus einer anderen Branche verfügen, oder
über einen Berufsabschluss verfügen, aber mehr als vier Jahre diesen Beruf nicht mehr ausgeübt haben (wie z.B. Mutterschaftsurlaub)
Welche Weiterbildungen können gefördert werden?
Es müssen in der Weiterbildung Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen. Anzustreben ist der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses oder einer – möglichst zertifizierten – Teilqualifikation. Die Arbeitnehmer erhalten einen Bildungsgutschein, mit dem sie unter Weiterbildungsangeboten, die für die Förderung zugelassen sind, wählen können.
Was wird erstattet?
Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer die Lehrgangskosten und zahlt einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten.
Rechtsgrundlage: § 77 Abs. 2 SGB III
AGENTUR FÜR ARBEIT
WEITERBILDUNGSKOSTEN FÜR BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER, DIE SEIT MINDESTENS 4 JAHREN EXAMINIERT SIND
ALLE ÄLTEREN MITARBEITER AB DEM 45.LEBENSJAHR (QUALIFIKATIONSUNABHÄNGIG)
(TEIL DES FÖRDERPROGRAMMS WEGEBAU 2007)
Ziele
Betrieben soll die berufliche Weiterbildung ihrer älteren
Arbeitnehmer erleichtert und dadurch die Beschäftigungsfähigkeit
dieser Mitarbeiter gesichert und qualifikationsbedingte
Entlassungen vermieden werden
Ebenso sollen alle examinierten Mitarbeiter, sofern deren
Berufsausbildung mehr als 4 Jahre zurückliegt, in Kompetenzen
gestärkt werden.
Wer wird gefördert?
Ältere Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer für die
Weiterbildungsförderung zugelassenen Bildungsmaßnahme Zuschüsse
erhalten, wenn sie
bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Anspruch
auf Arbeitsentgelt haben und vom Arbeitgeber für die Teilnahme
freigestellt werden und
Alle examinierten Mitarbeiter, deren Berufsausbildung mehr als 4 Jahre
zurückliegt
Welche Weiterbildungen können gefördert werden?
Gefördert wird die Teilnahme an einer Weiterbildung, die innerhalb
oder außerhalb des Betriebes durchgeführt wird, dem die
Arbeitnehmer angehören. Es müssen Kenntnisse und Fertigkeiten
vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene
Anpassungsqualifizierungen hinausgehen.
Was wird erstattet?
Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer die
Lehrgangskosten und zahlt im Einzelfall einen Zuschuss zu
zusätzlich anfallenden Fahrtkosten bzw. zu den Kosten.
AGENTUR FÜR ARBEIT
TEILHABE AM ARBEITSLEBEN - BILDUNGSGUTSCHEIN
Ziele
Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch persönliche Voraussetzungen wie körperliche und geistige Eignung.
Wer wird gefördert?
Leistungen werden erbracht bei
Frühzeitiger Beratung,
Berufsausbildung oder
3 Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt.
Was wird erstattet?
Lehrgangskosten
Fahrtkosten
Auswärtige Unterbringung
Kinderbetreuungskosten
Besonderheiten
Der Maßnahmeträger und die angestrebte Maßnahme müssen für die Weiterbildungsförderung von einer anerkannten fachkundigen Stelle vor Beginn zugelassen worden sein. Das AUDITORIUM südwestfalen verfügt über die Qualifikation. Sie reichen uns lediglich Ihren Bildungsgutschein ein – um alles weitere kümmern wir uns.
BILDUNGSSCHECK IN NRW
Der Bildungsscheck ist ein Projekt der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Als Anreiz dafür, dass mehr berufstätige Frauen und Männer zu Weiterbildung motiviert werden, übernimmt die Landesregierung NRW einen Teil der Weiterbildungsgebühren.
Und so funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:
Bei Vergabe an Privatpersonen muss diese oder ihr Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen seinen Sitz haben.
Privatpersonen müssen abhängig beschäftigt sein.
Bei Vergabe an Unternehmen muss das Unternehmen seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen und weniger als 250 Beschäftigte haben.
Der Empfänger muss sich vorher bei zugelassenen Weiterbildungs-beratungsstellen beraten lassen (diese sind für den jeweiligen Kreis unter www.bildungsscheck.nrw.de nachzulesen).
Der Weiterbildungsanbieter, bei dem der Bildungsscheck eingereicht wird, muss seinen Sitz nicht in Nordrhein-Westfalen haben.
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dann 50 % der Kosten, maximal aber jedoch 750,00 € bis Mai 2007; ab 01.06.2007 500,00 €.
Sobald der Bildungsscheck ausgestellt ist, kann mit der Weiterbildung begonnen werden (nicht vorher, da der Bildungsscheck ansonsten nicht eingelöst werden kann).
Der Bildungsscheck muss bei Anmeldung vorgelegt werden. Ein nachträgliches Vorlegen ist nicht möglich.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck und dessen Vergabe finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.
QUALIFIZIERUNGSSCHECK (HESSEN)
Was ist das?
Ein Förderprogramm für Weiterbildung des Bundeslandes Hessen.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer in hessischen Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern
ohne anerkannten Berufsabschluss oder über 45 Jahre.
Was wird gefördert?
Berufliche Fortbildungen, die außerbetrieblich und bei anerkannten Anbietern stattfinden.
Wie wird gefördert?
Nach einer Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes erhalten Antragsteller ein Beratungsprotokoll, das an den Verein Weiterbildung Hessen (www.wb-hessen.de) geschickt werden muss.
Dieser stellt dann den Qualifizierungsscheck aus, der 50% der Kosten für eine Weiterbildung abdeckt, maximal aber 500,00 €.
Wer ist Ansprechpartner?
Die Beratungsstellen des Landes. Eine Adressliste finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de.
BILDUNGSSCHECKS IN NRW FÜR INHOUSE-SCHULUNGEN
Ab sofort ist es auch für Inhouse-Schulungen möglich, Bildungsschecks zu erhalten. Diese Bildungsschecks können direkt von den Betrieben beantragt werden. Gefördert wird der Bildungsscheck NRW aus den Mitteln des Europäischen Sozialfond ESF.
Voraussetzungen:
- Der Betrieb darf höchstens 250 Mitarbeiter beschäftigen.
- Die Inhouse-Schulung darf keine Pflicht-Fortbildung sein sondern muss
zusätzlich erfolgen.
Wie kann gefördert werden?
Wenden Sie sich an das AUDITORIUM südwestfalen, oder direkt an eine der 200 Beratungsstellen in NRW. Welche Beratungsstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie auch unter www.bildungsscheck.nrw.de. Nach einer Beratung bei diesen Beratungsstellen erhalten Sie dann Ihren Bildungsscheck.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 50% der Gebühren, höchstens 500,- €.
Bis wann ist der Bildungsscheck einzulösen?
Reichen Sie den Bildungsscheck bitte innerhalb der auf dem Scheck eingetragenen Gültigkeitsdauer beim AUDITORIUM südwestfalen ein. Alles Weitere erledigen wir für Sie.
Wo kann ich mehr erfahren?
Das Team des AUDITORIUM südwestfalen steht Ihnen
jederzeit gern zur Verfügung.
|
|