Bildungsscheck 2.0
Förderung der beruflichen Weiterbildung für Personen mit Wohnsitz in NRW mit bis zu 500 € pro Jahr
Übersicht:
Der Bildungsscheck 2.0 unterstützt Einzelpersonen in Nordrhein-Westfalen bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildungen. Das Förderprogramm wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Die Richtlinie „Bildungsscheck 2.0“ ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Eine Antragsstellung ist seit dem 02.02.2026 möglich:
- Antragstellung: einmal pro Kalenderjahr möglich
- Förderhöhe: 50 % der anerkannten Weiterbildungskosten werden anerkannt
- Maximaler Zuschuss: bis zu 500 Euro
Weitere Informationen:
Die wichtigsten Informationen zum Programm (wie Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren) finden Sie auf der Homepage der Regionalagentur Siegen-Wittgenstein:
Bildungsscheck 2.0 NRW – Regionalagentur der Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe.
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