Spezielle Rechtsbereiche für die Pflege- und Sozialberatung
Die Teilnehmer/innen sollen befähigt werden, Ratsuchende und deren Angehörige auch in rechtlichen Fragen umfassend und kompetent beraten zu können. Der Schwerpunkt der Rechtskenntnisse liegt in Regelungsbereichen, die Schwerbehinderung und/oder Pflegebedürftigkeit betreffen.

Präsenzstudiengang
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen an der Weiterbildung "Spezielle Rechtsbereiche für die Pflege- und Sozialberatung" kann jeder, der in einer Einrichtung des Gesundheitswesens arbeitet oder arbeiten will und sich für das Bildungsziel qualifizieren möchte. Eine pflegespezifische Berufserfahrung ist erwünscht.

Dauer
Die einmodulige Weiterbildung „Spezielle Rechtsbereiche für die Pflege- und Sozialberatung“ dauert zwei Monate.
Die klassische Präsenz-Weiterbildung beinhaltet eine Präsenzzeit von 32 Seminarstunden.

Kosten
Gesamtkosten: 532,56 €
Diese Gesamtkosten beinhalten alle Seminarunterlagen und Prüfungsgebühren.

Die Präsenz-, Lern- und Prüfungsphasen werden mit 84 Gesamtstunden bescheinigt. Nach Abschluss dieser einmoduligen Weiterbildung wird das Modul-Zertifikat mit dem Titel „Spezielle Rechtsbereiche für die Pflege- und Sozialberatung“ verliehen.
Die Weiterbildung „Spezielle Rechtsbereiche für die Pflege- und Sozialberatung“ beginnt i.d.R. an allen Studienorten im Januar / März / Mai / Juli / September / November eines jeden Kalenderjahres oder nach individuellen Ausschreibungen.
Die Weiterbildung „Spezielle Rechtsbereiche für die Pflege- und Sozialberatung“ kann zu der übergeordneten Weiterbildung „Fachexperte/in für Pflege- und Sozialberatung – Case Manager/in“ aufgestockt werden.
Die klassische Präsenz-Weiterbildung ermöglicht ein hohes Maß an Austausch mit TeilnehmerInnen und DozentInnen und ist für TeilnehmerInnen geeignet, die speziell danach suchen.