FAQ
Gibt es eine Anmeldefrist?
Anmeldungen sollen zur Planungssicherheit mind. 1 Monat vor Studienbeginn erfolgen. I. d. R. werden aber auch kurzfristige Anmeldungen angenommen und bearbeitet.
Wann und wie kann ich mich anmelden?
Nutzen Sie zur Anmeldung die speziellen Anmeldeformulare für die jeweilige Organisationsform. Diese finden Sie auf unserer Homepage bei den jeweiligen Studiengängen oder im Bereich „Downloads“.
Grundsätzlich können Sie jederzeit beginnen.
Mit Ihrer Anmeldung nehmen Sie unser Angebot, das auf der Website bzw. in dem „Katalog der Studienangebote“ erklärt wird, an. Damit kommt dann ein Studienvertrag zustande.
Mit einer "Bestätigung des Studienvertrages" von uns erhalten Sie danach mit einer detaillierten Lehrgangsplanung alle notwendigen Informationen, damit Sie den Studienvertrag konkret erfüllen können.
Es gelten immer die in der Anmeldebestätigung veröffentlichten Preise, da diese regelmäßig aktualisiert werden.
Kann ich in Raten zahlen und wenn ja, wie setzt sich der Ratenzahlungsbetrag zusammen?
Ja, Sie können auch in Raten zahlen. Bei jeder Organisationsform kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Ein Fernstudiengang sieht grundsätzlich eine Ratenzahlung vor.
Hier werden die Gesamtgebühren der Weiterbildung / des Fernstudiengangs durch die Anzahl der Monate, die Sie voraussichtlich für den Studiengang benötigen, geteilt.
Diese Raten sind dann immer zum 1. eines jeden Monats ab Beginn des Fernstudiengangs zu zahlen.
I.d.R. ist bei Vereinbarung einer Ratenzahlung eine Zahlungsaufschlag (Ratenzahlungsgebühr) fällig.
Muss ich bei einer Anmeldung spezielle Unterlagen (Zertifikate etc.) einreichen?
Ja, bei der Anmeldung zu einem Studiengang müssen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular und bestimmte Qualifikationsnachweise (Kopie Examenszeugnis o. ä.) einreichen.
Wann muss der Studiengang i.d.r. bezahlt werden?
Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie, neben einer Bestätigung des Studienvertrages, auch eine Rechnung. Diese Rechnung sollte dann, sofern keine Ratenzahlung vereinbart worden ist, bis Ende des Monats vor Weiterbildungsbeginn beglichen worden sein.
Ein Fernstudiengang sieht – sofern nichts anderes vereinbart – grundsätzlich eine Ratenzahlung vor.