Für Beratungstätigkeiten sind Zuschüsse möglich

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe.

Antragsberechtigung

Einen Zuschuss zu den Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Beratung entstehen, können Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe erhalten, die seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen und

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Anforderungen an die Beratung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt konzeptionelle Beratungsleistungen, d.h. Beratungen, die dem Unternehmer eine Entscheidungshilfe bietet.

Die vom AUDITORIUM südwestfalen durchgeführten Beratungsleistungen orientieren sich an eben diesen von dem BAFA vorgeschriebenen Inhalten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung  des BAFA besteht in einem Zuschuss zu den vom Unternehmer für die Beratung in Rechnung gestellten Beratungskosten.

Der Unternehmer kann einen Zuschuss für mehrere Beratungen erhalten, sofern sich diese Beratungen inhaltlich voneinander unterscheiden.

Bei allgemeinen und auch speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen die Möglichkeit, Beratungen so oft bezuschusst zu bekommen, wie die einzelnen Zuschussbeträge der geförderten Beratung in der Summe den Betrag von 3.000 Euro nicht überschreiten. Allgemeine und spezielle Beratungen können mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert werden.

Weitere Informationen zu einer Förderung von Unternehmensberatungen finden Sie unter Beratungsfoerderung.