Praxisanleitung (mindestens 300 zertifizierte Stunden)

Nach § 4 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und –Prüfungsverordnung (PflAPrV) ist die Befähigung zum Praxisanleiter mit einer Qualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden nachzuweisen. Die PflAPrV lässt offen, ob die Stunden Präsenzstunden oder zertifizierte Stunden sein müssen.
Dieser 3-modulige Studiengang erfüllt alle Voraussetzungen, um als Praxisanleiter anerkannt werden zu können auf Basis von zertifizierten Stunden. Wer eine staatliche Anerkennung einer Weiterbildung zur Praxisanleitung wünscht, kann die hierfür speziell konzipierte, umfassendere Weiterbildung wählen (s. „Praxisanleiter/in (angelehnt an Empfehlungen der DKG / Landespflegekammer RLP)“).

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Praxisanleitung (angelehnt an Empfehlungen der DKG / Landespflegekammer RLP)

Dieser 6-modulige Studiengang soll alle Voraussetzungen absichern, die nach dem ab 01.01.2020 gültigen Pflegeberufegesetz verlangt werden (können). Eine bundeseinheitliche Regelung (Gesetz oder Rechtsverordnung) zum Inhalt / Umfang der nachzuweisenden Weiterbildung liegt noch nicht vor. Deshalb orientieren wir uns in der Ausgestaltung einer möglichst anerkennungsfähigen Weiterbildung an den Vorgaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Weiterbildungsverordnung der Landespflegekammer RLP. Danach sollte eine Präsenzzeit von 300 Stunden nachgewiesen werden. Hinzu kommen die notwendigen Selbstlern- und Prüfungsphasen.

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Anleitung von Mitarbeitern/Helfern in der Pflege

In diesem Modul soll schwerpunktmäßig mit den TeilnehmerInnen geübt werden, wie ein Konzept zur Anleitung von Auszubildenden und anderen MitarbeiterInnen im Unternehmen erstellt und umgesetzt werden kann. Diese Weiterbildung vermittelt daher sehr praxisnahe und unternehmungsspezifische Handlungsmöglichkeiten.

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