Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung - Staatlich anerkannt nach dem BayPfleWoqG

Die 5-modulige Weiterbildung „Gerontopsychiatrische Pflege- und Betreuung - Staatlich anerkannt nach dem BayPfleWoqG“ soll den Teilnehmenden pflegefachliche, psychologische und organisatorische Kompetenzen vermitteln, um mit gerontopsychiatrisch veränderten Menschen umgehen zu können. Die Weiterbildung sichert Führungskompetenzen zur Leitung einer gerontopsychiatrisch ausgerichteten Pflegeeinheit.

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Gerontopsychiatrische Fachkraft

Viele Einrichtungen haben einen hohen Anteil gerontopsychiatrisch veränderter BewohnerInnen/PatientInnen. Einrichtungen benötigen besonders geschulte MitarbeiterInnen, um die Versorgung dieser Bewohnergruppe sicher zu stellen.

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Leitung des Sozialen Dienstes

Mit der 7-moduligen Weiterbildung „Leitung des Sozialen Dienstes“ sollen MitarbeiterInnen befähigt werden, umfassend Aufgaben als „Bereichsleitung“, insbesondere für den Sozialen Dienst in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, übernehmen zu können. Besondere Berücksichtigung finden dabei Themen, die für die soziale Betreuung von Pflegebedürftigen oder Behinderten wichtig sind.

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Wundexperte/in (angelehnt an ICW)

Es gibt einen Expertenstandard "Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden", der in allen Pflegeeinrichtungen und Kliniken umzusetzen ist. Dies geschieht mit Hilfe von
Wundexperten, die in diesem 2-moduligen Studiengang qualifiziert werden sollen.
Eine Gesetzesänderung aus 2019 sieht vor, dass chronische und schwer heilende Wunden künftig auch von spezialisierten pflegerischen Einrichtungen außerhalb der Häuslichkeit
versorgt werden können. Mindestens 50 % der Mitarbeiter, die in der Wundversorgung tätig sind, benötigen die Qualifikation „Wundexperte ICW" oder eine gleichwertige Qualifikation.

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Praxisanleitung (mindestens 300 zertifizierte Stunden)

Nach § 4 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und –Prüfungsverordnung (PflAPrV) ist die Befähigung zum Praxisanleiter mit einer Qualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden nachzuweisen. Die PflAPrV lässt offen, ob die Stunden Präsenzstunden oder zertifizierte Stunden sein müssen.
Dieser 3-modulige Studiengang erfüllt alle Voraussetzungen, um als Praxisanleiter anerkannt werden zu können auf Basis von zertifizierten Stunden. Wer eine staatliche Anerkennung einer Weiterbildung zur Praxisanleitung wünscht, kann die hierfür speziell konzipierte, umfassendere Weiterbildung wählen (s. „Praxisanleiter/in (angelehnt an Empfehlungen der DKG / Landespflegekammer RLP)“).

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Praxisanleitung (angelehnt an Empfehlungen der DKG / Landespflegekammer RLP)

Dieser 6-modulige Studiengang soll alle Voraussetzungen absichern, die nach dem ab 01.01.2020 gültigen Pflegeberufegesetz verlangt werden (können). Eine bundeseinheitliche Regelung (Gesetz oder Rechtsverordnung) zum Inhalt / Umfang der nachzuweisenden Weiterbildung liegt noch nicht vor. Deshalb orientieren wir uns in der Ausgestaltung einer möglichst anerkennungsfähigen Weiterbildung an den Vorgaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Weiterbildungsverordnung der Landespflegekammer RLP. Danach sollte eine Präsenzzeit von 300 Stunden nachgewiesen werden. Hinzu kommen die notwendigen Selbstlern- und Prüfungsphasen.

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