Die Kosten der Ausbildung „Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer"

 

Die Ausbildung "Altenpflegehelfer" ist grundsätzlich für den Auszubildenden selbst nicht kostenpflichtig.

Die Kosten für den theoretischen Unterricht und die Erfüllung aller organisatorischen Aufgaben, die notwendig sind, um die Ausbildung entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben durchzuführen, werden dem Fachseminar in der Regel über öffentliche Fördermittel erstattet.

Dabei unterscheidet man zwischen einer Landesförderung des jeweilige Bundeslandes sowie einer bundeseinheitlichen Förderung der zuständigen Arbeitsagenturen.

 

Gehalt in der Ausbildung

Der Auszubildende erhält ein monatliches Ausbildungsgehalt vom selbstgewählten praktischen Ausbilder. Die Höhe des Ausbildungsgehaltes ist im Ausbildungsvertrag des Trägers der praktischen Ausbildung geregelt.