Zertifizierung als Bildungsträger – Qualität hat ihren Preis

 

Das AUDITORIUM südwestfalen bietet seit 1998 Fort- und Weiterbildungen in der Alten- und Krankenpflege an. Wir versuchen ständig, diese Dienstleistungen zu optimieren. Optimierung heißt für uns: stetige Verbesserung des eigenen Qualitätsmanagementsystems sowie hohe, insbesondere staatliche Anerkennung aller erfolgreich abgeschlossenen Studiengänge.

  • Qualitätsmanagementsystem des AUDITORIUM südwestfalen
    Im Februar 2007 wurde das AUDITORIUM südwestfalen erstmalig durch den TÜV Rheinland nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und seitdem regelmäßig rezertifiziert.

  • Fernstudiengänge
    Im Dezember 2004 wurden zunächst die Fernstudiengänge / Weiterbildungen zur „Pflegedienstleitung“ und „Heimleitung“ und dann im Juli 2008 zusätzlich Teilstudiengänge in den Bereichen Wohnbereichsleitung / Qualitätsmanagement / Sozialbetriebsmanagement / Pflegemanagement und Gerontopsychiatrie zum Fernunterricht zugelassen. Seit 2012 ist die Weiterbildung „Stations- oder Teamleitung nach DKG-Richtlinie“ für die Krankenhausversorgung zugelassen. Seit 2016 sind weitere Fernstudiengänge zugelassen.

  • Trägerzulassung für die Förderung von beruflichen Bildungsmaßnahmen nach AZWV / AZAV
    Im Februar 2007 wurde dem AUDITORIUM südwestfalen erstmalig nach AZWV durch den TÜV Rheinland die Trägerzulassung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 84 SGB III, §§ 7, 8 AZWV zuerkannt. Ab 2012 erfolgte die Trägerzulassung – jetzt nach AZAV – über CertQua. Diese Zertifizierung wird jährlich wiederholt. Alle an Bildungsmaßnahmen beteiligten Einzelfirmen der Qualitätsgemeinschaft sind nach AZAV zertifiziert.

  • Zulassung der Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III
    Im Februar 2007 wurden erstmalig Weiterbildungsmaßnahmen des AUDITORIUM südwestfalen durch den TÜV Rheinland für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 85 SGB III, § 9 AZWV – jetzt AZAV - zugelassen. Später erfolgte die Rezertifizierung dieser und weiterer Bildungsmaßnahmen durch CertQua.
    Mit Stand September 2021 sind insgesamt 34 Weiterbildungsmaßnahmen durch Certqua als Präsenzstudiengänge und 10 Weiterbildungsmaßnahmen als Fernstudiengänge zugelassen.

  • Zugelassen nach den meisten Freistellungsgesetzen der einzelnen Bundesländer
    Da das Qualitätsmanagement-System unseres Unternehmens in verschiedener Hinsicht zertifiziert ist, können wir unsere Bildungsangebote auch nach den landesrechtlichen Freistellungsgesetzen zwecks Anerkennung von Bildungsurlaub etc. zulassen. Soweit der Verwaltungsaufwand den Nutzen unserer Kunden rechtfertigt, tun wir das.

 

  • Verbandsrichtlinien / Rechtsvorschriften / Behörden
    • Soweit erforderlich, berücksichtigen wir laufend Empfehlungen und Richtlinien verschiedener Verbände und Organisationen, so u. a.:
      Arbeiterwohlfahrt / Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e. V. / Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e. V. / Caritas / DBfK
      (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) / Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe / Deutsches Rotes Kreuz / Diakonie / DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft)
    • Bei allen Studiengängen arbeiten wir schnellstmöglich alle Änderungen von einschlägigen Rechtsvorschriften ein, z. B.:
      Altenpflegegesetz / Heimgesetz und ablösende Folgegesetze, wie Wohn- und Teilhabegesetze der Bundesländer (WTG) / Sozialgesetzbuch I bis XII / Runderlässe der Sozialministerien der Bundesländer
    • Wir suchen den Kontakt mit allen Heimaufsichten, Pflegekassen, Sozialministerien aller Bundesländer, in denen wir Fortbildungen und Studiengänge

 

  • Staatliche Anerkennung von Bildungsmaßnahmen
    Das AUDITORIUM südwestfalen hat den Anspruch, allen Studierenden einen hochwertigen Abschluss des Studienganges zu sichern. Dabei berücksichtigen wir alle einschlägigen Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer. Damit Studiengänge bundeseinheitlich angeboten werden können und damit auch an all unseren Studienorten ergänzt bzw. weitergeführt werden können, orientieren wir uns an einzelnen landesrechtlichen Vorschriften, die i.d.R. von allen anderen Bundesländern anerkannt werden.
    So haben wir u.a. entschieden, die nach dem Bayrischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz geregelten Weiterbildungen als Studiengänge durchzuführen. Dementsprechend ist das AUDITORIUM als Bildungsträger nach Prüfung durch die Bayrische Staatsregierung anerkannt und alle zugelassenen Studiengänge können mit dem Zusatz „staatlich anerkannt“ abgeschlossen werden.

 

Diese Zertifizierungen und Zulassungen – die auch auf Ihren Studien-Bescheinigungen erscheinen können – sind nur möglich durch einen hohen Standard des Bildungsbetriebes (Vorhaltung geeigneter Seminarunterlagen/ausgewählte Dozenten etc.). Die Studiengänge des AUDITORIUM südwestfalen können aufgrund der hohen Qualitätskosten nicht so preiswert sein wie Studiengänge einiger anderer Anbieter. Wir gehen davon aus, dass es Ihnen darauf ankommt, einen möglichst qualifizierten Studiengang abzuschließen und Sie sich daher für Qualität entschieden haben.