Förderprogramme für Hamburg

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Hamburger Weiterbildungsbonus

Ziel des Förderprogramms

  • Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen die sich wettbewerbsfördernd oder arbeitsplatzsichernd auswirken. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Nahezu alle Bildungsmaßnahmen sind förderungswürdig.

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Förderung von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 750 € pro Person und Jahr

Wer wird gefördert?

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Betrieben bis maximal 249 Mitarbeitern, deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro nicht übersteigt
  • Selbstständige

Weitergehende Informationen

  • PUNKT Bildungsmanagement
  • weiterbildung-hamburg.de
  • : 040 284078-30

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.
Bildungsurlaub

Ziel des Förderprogramms

  • Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
  • Politische, berufliche und kulturelle Weiterbildungen
  • Studienreisen und Tagungen
  • Mindestdauer: 1 Tag, pro Tag 6 Stunden

In welchem Umfang wird gefördert?

  • 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
  • Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen
  • Auszubildende

Wer ist Ansprechpartner?

  • Behörde für Schule und Berufsbildung
  • hamburg.de