Förderprogramme für Sachsen

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Weiterbildungsscheck

Ziel des Förderprogramms

  • Förderung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Maßnahmen die die berufliche Weiterbildung fördern.

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 2.500 € und 4.000 € bekommen bis zu 50 % der Weiterbildungskosten erstattet
  • Azubis, Berufsfachschüler, geringfügig Beschäftigte und Nichtleistungsempfänger sowie Wiedereinsteiger bekommen bis zu 80 % der Weiterbildungskoten erstattet
  • Die Weiterbildung kostet mindestens 1.000 €

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen
  • Arbeitslose Nichtleistungsempfänger, Wiedereinsteiger, Berufsrückkehrer
  • Azubis, Berufsfachschüler

Weitergehende Informationen

  • Sächsische Aufbaubank
  • sab.sachsen.de
  • : 0351 4910-4930

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.